Leiterin der Bioethikkommission befürchtet, dass Suizid-Hilfe-Gesetz “nur am Papier gültig ist” [premium]

Die Bioethikkommission-Leiterin Christiane Druml befürchtet, dass das Gesetz teils gar nicht umgesetzt werden kann. Und: Öffentliche Spitäler oder Heime müssten Suizid-Assistenz anbieten.

Die Presse: Das Sterbeverfügungsgesetz geht weiter als der Vorschlag der Bioethikkommission 2015. Damals waren nur Menschen erfasst, die am Lebensende stehen. Nun sind auch dauerhaft Schwerkranke und – sofern sie die Kriterien erfüllen – auch psychisch Kranke erfasst. Geht Ihnen der Entwurf zu weit?

Christiane Druml: Unser Entwurf ist ja schon ein paar Jahre her. Wie man an dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sieht (Anm.: dieses war Anlass für die Novelle), haben sich die Dinge weiterentwickelt. Wie die Kommission das heute sehen würde, ist offen bzw. werden wir das jetzt diskutieren, wenngleich die Zeitspanne für eine grundlegende Begutachtung nicht reicht.

Sie teilen also die Kritik, dass die Begutachtungsfrist zu kurz ist.

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