Gericht beantragt Aufhebung der Immunität von Grünen-Politikerin Voglauer
Bericht
Der Rechtsextremist Martin Sellner wirft der Grünen-Generalsekretärin in einer Privatanklage üble Nachrede vor. Nationalrat muss über Auslieferungsbegehren des Gerichts entscheiden
Das Landesgericht Klagenfurt hat vergangene Woche in einem Schreiben an das Nationalratspräsidium die Auslieferung von Grünen-Generalsekretärin Olga Voglauer beantragt. Das berichtete das Magazin Profil am Samstag. Grund dafür ist laut dem Bericht eine strafrechtliche Privatanklage wegen “übler Nachrede”, die der Rechtsextremist Martin Sellner gegen Voglauer eingebracht hat.
Zur Vorgeschichte: Sellner trat Ende Juli bei einer Veranstaltung im deutschen Saarbrücken auf. Gegendemonstranten behaupteten, der ehemalige Identitären-Chef habe dabei einen Hitlergruß gemacht und Sellner wurde angezeigt. Die Ermittlungen der deutschen Polizei konnten den Vorwurf gegen Sellner allerdings nicht erhärten. Voglauer hatte indes Anfang August auf “X” folgendes Posting abgesetzt: “Wird die FPÖ auch weiterhin die Nähe zu einer Organisation suchen, deren bekanntestes Gesicht den Hitlergruß zeigt?“ Sellner ging daraufhin zivilrechtlich gegen Voglauer vor und das Landesgericht Klagenfurt verurteilte die Grüne im September zu Unterlassung und Widerruf der Behauptung.
Obwohl Voglauer der Verpflichtung zum Widerruf der Hitlergruß-Behauptung im September nachkam, brachte Sellner in derselben Sache im Oktober auch noch eine strafrechtliche Privatanklage wegen übler Nachrede ein. Der entsprechende Paragraf 111 des Strafgesetzbuches sieht für das Delikt eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ball liegt bei Nationalrat
Als Parlamentarierin genießt Voglauer Immunität und ist dadurch vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Der Nationalrat kann die Immunität jedoch per Mehrheitsbeschluss aufheben, wenn er zur Ansicht gelangt, dass die vorgeworfene Handlung – also Voglauers Postings – nicht in Zusammenhang zu ihrer politischen Tätigkeit als Abgeordneter steht. Mit dieser Frage muss nun zunächst der Immunitätsausschuss des Nationalrats befasst werden.
Die Grünen haben dazu via Profil bereits Stellung genommen: “Martin Sellner versucht in dieser vor allem medienrechtlichen Causa rund um einen Tweet mit allen Mitteln gegen politische Kritik vorzugehen. Die Vorgehensweise spricht für sich. Über das Auslieferungsbegehren hat der Nationalrat zu entscheiden. Aus Respekt davor wollen wir dem inhaltlich nicht vorgreifen und die Erfolgsaussichten daher nicht kommentieren.” (ta, 14.12.2024)
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