Weiteres EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel angekündigt, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu eröffnen. Grund ist die Nichteinhaltung der EU-Vorschriften zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Die EU-Regeln zur Anerkennung von Qualifikationen sollen Freiberuflichen und Angestellten ihre vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedsstaaten erleichtern. Ausnahmsweise können Mitgliedsstaaten bei Berufen, die die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betreffen, die Qualifikationen im Voraus überprüfen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass 22 Mitgliedsstaaten in ungerechtfertigter Weise Vorabkontrollen für mehrere Berufe verlangen, die nicht die Bedingungen dafür erfüllen. Die betroffenen EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um Brüssel zu antworten und die beanstandeten Mängel zu beseitigen.
Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, als nächsten Schritt im Verfahren eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.
Auch Mahnung wegen Freizügigkeitsrichtlinie
Weiters erhält Wien wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie ein ergänzendes Schreiben aus Brüssel. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Einreise und Aufenthalt von erweiterten Familienangehörigen von EU-Bürgern zu erlauben und zu erleichtern.
Die Kommission ist der Ansicht, dass heute mehr Bestimmungen der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden als zum Zeitpunkt der Versendung des ersten Aufforderungsschreibens, und sendet darum ein weiteres. Österreich hat wiederum zwei Monate Zeit, um zu antworten und die Mängel zu beheben. Sonst kann Brüssel eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Eine solche Stellungnahme werden Österreich und neun weitere EU-Länder nun erhalten, weil sie laut Kommission die für die Umsetzung des Data-Governance-Gesetzes zuständigen Behörden nicht korrekt benannt und zur Umsetzung des Gesetzes ermächtigt haben. Die zehn Länder haben zwei Monate Zeit, die Regelung korrekt umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission die Fälle vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen.
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