OGH: Kanzleramt hatte kein Recht, der WKStA Daten zu verweigern
Nach jahrelangem Streit hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das Kanzleramt kein Recht hatte, sich gegen die Sicherstellung von Mails und anderen Daten zu wehren
Der Kampf hat lang gedauert, und seine Folgen beschäftigen Gerichte noch heute: Im August 2022 hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Sicherstellungsanordnung an das Kanzleramt übermittelt. Ihr Begehr: Zugriff auf E-Mails und andere digitale Daten von Beschäftigten etwa aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Mit diesen Daten will die Behörde in der Causa Inseratenvergabe vorankommen.

Sie wirft dem damaligen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem Team vor, mit Boulevardmedien gedealt zu haben, etwa im Sinne von Inseraten gegen positive Berichterstattung. Sie bestreiten das, es gilt die Unschuldsvermutung.
Gegen diese Herausgabe von Mails und anderen Daten hatte sich das Kanzleramt mit Verweis auf etwaige Datenschutzverletzungen gewehrt und die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik eingeschaltet. Zunächst wurden gar keine Daten übermittelt, bis sich die WKStA im Juni 2023 trotz Einspruchs die Informationen besorgte. Es dauerte noch einmal Monate, bis Landesgericht und Oberlandesgericht Wien die Auswertung der Daten erlaubten.
Staat hat keine Grundrechte
Vereinfacht gesagt argumentierten die Gerichte, dass das Kanzleramt keine subjektiven Rechte habe, die durch die Sicherstellung verletzt werden könnten. Somit habe das Kanzleramt auch keine Grundlage, um sich dagegen zu beschweren. Da es sich um eine höchstgerichtlich “bislang unbeantwortete Rechtsfrage” handle, wendete sich die Generalprokuratur als Rechtswahrerin mit einer Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof (OGH).
Der hat Ende Jänner entschieden und die Beschwerde verworfen: Staatlichen Organen, die im Hoheitsvollzug agieren, stehen keine Grundrechte zu. Die können daher auch nicht verletzt werden, weswegen dem Kanzleramt keine Einspruchsberechtigung gegen die Sicherstellung zustand. Ob die heiß umkämpften Daten der WKStA in ihren Ermittlungen bislang geholfen haben, das hat sich freilich noch nicht erhellt. Das Ermittlungsverfahren läuft noch. (Renate Graber, Fabian Schmid, 11.3.2025)
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