Verfassungsgericht kippt Sozialhilferegeln in Wien und Niederösterreich

Nach Beschwerde

Das Höchstgericht sieht einen Verstoß gegen Bundesrecht. Ab April 2026 darf Sozialhilfe nicht mehr vom Aufenthaltstitel abhängig gemacht werden, wenn Betroffene seit fünf Jahren legal in Österreich leben

Außenansicht des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in Wien.
Außenansicht des Verfassungsgerichtshofs in Wien.
APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Sozialhilfebestimmungen in Wien und Niederösterreich aufgehoben. Anlass in Wien war die Beschwerde eines nigerianischen Staatsbürgers, dem wegen seines befristeten Aufenthaltstitels im Rahmen der “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” der Anspruch auf Sozialhilfe verweigert worden war. Der VfGH sah darin einen Verstoß gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes.


Laut dem Grundsatzgesetz haben Fremde Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie sich seit mindestens fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Österreich aufhalten. Das Erfordernis eines bestimmten Aufenthaltstitels ist darin nicht vorgesehen, so der VfGH in einer Pressemitteilung am Freitag. Wien mit seinem Mindestsicherungsgesetz und Niederösterreich mit dem Sozialhilfe-Ausführungsgesetz – Letzteres wurde aufgrund eines Antrags des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) geprüft – haben das aus Sicht des Höchstgerichts zu eng umgesetzt und auf bestimmte Aufenthaltstitel, speziell den “Daueraufenthalt – EU”, abgestellt.


Die verfassungswidrigen Bestimmungen im Wiener und im niederösterreichischen Landesrecht treten am 1. April 2026 außer Kraft. In Wien nahm man die Entscheidung zur Kenntnis. Man will das Gesetz nun fristgerecht reparieren, wie es in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA hieß. Man sei bisher – wie auch Niederösterreich – davon ausgegangen, dass in dieser Frage eine strengere Auslegung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes möglich sei. “Dieses Erkenntnis bestätigt uns aber erneut in unserer Meinung, dass das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz grundlegend überarbeitet werden muss, um die inneren Widersprüche im österreichweiten Sozialhilfe-System und diesen Fleckerlteppich mit bundesweit einheitlichen Regelungen zu beenden”, wurde betont. (APA, 21.3.2025)


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