Grasser-Urteil: Gespanntes Warten auf OGH-Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) verkündet heute ab 10.00 Uhr seine Entscheidung in der Causa BUWOG & Co. über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) und sechs weiteren nicht rechtskräftig Verurteilten. Es geht unter anderem um die Frage, ob Grasser nun in Haft muss oder nicht.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens erwarten Prozessbeobachter einen längeren Urteilsspruch. Alle Urteile des Schöffensenats unter Vorsitz von Marion Hohenecker aus dem Jahr 2020 sind nicht rechtskräftig: Unter anderem wurde Grasser als Hauptangeklagter wegen der Verbrechen der Untreue und der Geschenkannahme durch Beamte sowie der Vergehen der Beweismittelfälschung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des fünfköpfigen OGH-Richtersenats unter Vorsitz von Senatspräsidentin Christa Hetlinger ist der vorläufige Schlussstrich im bisher größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik. Bei dem Verfahren geht es um drei Causen und entsprechende Zahlungsflüsse in Millionenhöhe: um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an die Immofinanz im Jahr 2004, die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower und die Telekom-Affäre.
„Dieses Verfahren ist für mich zur Höchststrafe geworden“, sagte Grasser vergangenen Freitag bei der OGH-Verhandlung. Er kritisierte die lange Verfahrensdauer und den Anschein der Befangenheit der Erstrichterin. Die Generalprokuratur als OGH-Beraterin konnte die von der Verteidigung vorgebrachten „zahlreichen behaupteten Verfahrensmängel“ im BUWOG-Verfahren nicht nachvollziehen.
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