Die Stadt Wien kennt die Standorte der Wahlplakatständer, verrät sie aber nicht
Gemeinderatswahl
Die Parteien, die bei der Wien-Wahl antreten, dürfen jeweils maximal 1100 Plakatständer aufstellen. Der Magistrat muss deren Standorte genehmigen

Man würde meinen, dass es kein Geheimnis ist, wo die Wahlplakate für die Wien-Wahl hängen. Schließlich wurden kürzlich die Slogans der wahlwerbenden Parteien an Laternen und Bäumen befestigt – gut sichtbar für unser aller Augen. Genau so, wie es sich die Parteien wünschen. Doch wo diese Plakatständer platziert sein dürfen, ist streng reglementiert: Der Magistrat der Stadt Wien muss jeden der maximal 1100 Standorte pro Partei genehmigen und achtet dabei etwa auf mögliche Sichteinschränkungen auf die Straße.
Der nette Nebeneffekt: Die Stadtverwaltung weiß, wo exakt wie viele Plakate welcher Parteien hängen. Verraten möchte sie das aber nicht.
“Interne Arbeitsgrundlage”
Denn auf eine entsprechende STANDARD-Anfrage heißt es aus der Magistratsabteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten: “Die Liste stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar.” Auf Nachfrage, welche personenbezogenen Daten das sein sollen – angesichts dessen, dass es um Plakate von Parteien geht, die in Wien meist auf öffentlichem Grund platziert werden – heißt es: “Es sind natürlich Daten der Antragsteller*innen dabei. Eine von diesen Daten bereinigte Liste wird nicht geführt.”
Also sollte die Liste der Standorte der Wahlplakate nicht übermittelt werden: Sie diene “als interne Arbeitsgrundlage und wird nicht publiziert”. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof schon vor sieben Jahren – ebenfalls nach einer Auskunftsverweigerung der Stadt Wien – entschieden: “Die Rechtsansicht, wonach über ‘verwaltungsinterne’ Akte keine Auskunft zu erteilen sei, ist unzutreffend.” Außerdem könnte die Information journalistische Recherchen dazu ermöglichen, in welchen Gebieten welche Parteien besonders gerne wahlwerben.
“Unsachliche Verzögerung”
Für Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forums Informationsfreiheit, ist die Auskunftsverweigerung des Magistrats unerklärlich: “Es ist schwer vorstellbar, dass diese Begründung vor Gericht hält. Selbst wenn personenbezogene Daten betroffen wären, müssten die Interessen dieser Personen dem Auskunftsinteresse überwiegen. Das wird bei aktiven Werbemaßnahmen kaum der Fall sein”, sagt er dem STANDARD.
Es ergebe sich so das Bild “einer Taktik des unsachlichen Verzögerns auf Herausgabe dieser Informationen auf nach der Wahl”, heißt es von Hametner weiter. Diese untergrabe “das Vertrauen in die behördliche Arbeit”. Und: “Das Vorgehen ist mit den Bekenntnissen der Stadt zu Transparenz schwer zu vereinbaren.”
Eine ähnliche Argumentation wie die Stadt Wien hat zuletzt auch das Amt der Vorarlberger Landesregierung an den Tag gelegt – in Bezug auf eine Anfrage des ORF Vorarlberg über die Wahlplakatstandorte für die Landtagswahl im Oktober. Damals hieß es, dass diese nicht verraten würden, weil aus den Daten “die Ableitung einer politischen Meinung von Grundeigentümern hervorgehen” könne. (Maximilian Werner, 27.3.2025)
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