Scharfe Airbnb-Kontrollen in Salzburg tragen Früchte
Bei Touristen anklopfen
KPÖ-Vizebürgermeister Dankl geht gegen illegale Vermietung vor
Vom Schloss mit eigenem Garten bis zum Zimmer mitten in der Altstadt ist alles zu haben auf Airbnb für einen Salzburg-Aufenthalt. Doch nicht alle der angebotenen etwa 800 Wohnungen in Salzburg dürfen auch vermietet werden. Denn die Regeln für die Kurzzeitvermietung wurden 2020 verschärft. Wohnungen müssen nach dem Nächtigungsabgabengesetz gemeldet und für die Vermietung gewidmet werden. Passiert ist das aber nur bei rund 570 Objekten.
Bislang wurden nur jene Wohnungen kontrolliert, bei denen sich der Anbieter gemeldet und registriert hat. Seit September ist das anders: Die Kontrolleure der Stadt Salzburg haben die gemeldeten Fälle abgearbeitet und suchen nun von sich aus nach Angeboten, die noch nicht gemeldet wurden, um illegale Vermietung aufzudecken. Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ plus) will damit der Zweckentfremdung von Wohnraum den Kampf ansagen.
Das Team aus zwei Sachbearbeiterinnen, die die Recherchearbeit übernehmen, zwei Kontrolleuren im Außendienst und einem Juristen, der die Fälle vor Gericht weiterverfolgt, wird 2025 zu einer eigenen Dienststelle im Magistrat aufgewertet. Die Mitarbeiterinnen würden richtige Detektivarbeit leisten, sagt Dankl. Denn anders als bei Plattformen wie Booking gebe es bei Airbnb keine genaue Adressangabe, bis man es bucht. “Die Stadt darf aber keine Scheinbuchungen durchführen. Denn das wäre ein Auftreten als Agent Provocateur”, erklärt Dankl. Deshalb suchen die Sachbearbeiterinnen nach Hinweisen in Fotos und Kommentaren, wo sich die Wohnung befindet.
Anonyme Meldestelle
“Die Kontrolleure müssen Touristen in flagranti in den Wohnungen antreffen”, sagt Dankl. Manche Anbieter würden sogar die Türklingel demontieren, damit keine Touristen bei den Kontrollen erwischt werden. Der Wohnbaustadtrat plädiert dafür, dass das Land hier im Raumordnungsgesetz nachschärft, damit bereits der Versuch strafbar ist. Dann würde das Angebot einer nichtgemeldeten Wohnung auf der Plattform ausreichen, um eine Strafe wegen illegaler Vermietung zu verhängen. “Dann würde man sich einen Teil der mühsamen Arbeit vor Ort ersparen”, sagt Dankl. Die KPÖ plus hat einen dementsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. Auch die Fachabteilung empfahl das im September in einer Stellungnahme. Die Landesregierung hat diese Empfehlung bisher nicht umgesetzt.
Seit September hat Dankl auch eine Onlinemeldestelle eingerichtet, bei der etwa Nachbarn den Verdacht auf eine illegale Vermietung anonym melden können. Seither seien deutlich mehr Hinweise eingelangt – statt einer Meldung pro Monat gebe es nun zehn. Bisher hätten viele Nachbarn Hemmungen gehabt, weil bei einer Anzeige der Name in den Unterlagen aufschien, erläutert Dankl. Deshalb habe man die Möglichkeit der anonymen Meldung geschaffen und bereits einige neue Fälle, die den Behörden noch nicht bekannt waren, so entdeckt. “Die Nachbarn leiden darunter, wenn ständig hausfremde Personen ein- und ausgehen, Partys feiern oder Müll im Stiegenhaus hinterlassen”, sagt der Vizebürgermeister.
Judikatur vorantreiben
Die Höchststrafe liegt derzeit bei 25.000 Euro pro Wohnung. Beim Erstvergehen werden üblicherweise zehn Prozent davon, also 2500 Euro, fällig. Von einigen Anbietern würden die Strafen einkalkuliert, meint Dankl. Sie nehmen es in Kauf dank der hohen Einnahmen durch die illegale Kurzzeitvermietung, die ein Vielfaches einer normalen monatlichen Miete ausmache. Die KPÖ plus habe daher im Landtag beantragt, die Höchststrafe auf 50.000 Euro wie in Wien zu verdoppeln. ÖVP und FPÖ haben den Antrag abgelehnt.
Mit dem strengen Vorgehen würde die Stadt auch die Judikatur vorantreiben. Der Jurist im städtischen Baurechtsamt Johannes Holztrattner habe bereits mehrere Verfahren bis zum Höchstgericht gebracht. So wurde etwa im Juli vom Landesverwaltungsgericht festgestellt, dass jede nicht gemeldete Kurzzeitvermietung strafbar sei, egal ob diese an Touristen vermietet werden oder an Gäste, die sich beruflich in Salzburg aufhalten. (Stefanie Ruep, 24.12.2024)
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