Schuldsprüche in Prozess um Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbund

Wirtschaftsbund-Affäre

Ex-Landeshauptmann-Stellvertreter Karl-Heinz Rüdisser sowie Walter Natter, Hans Peter Metzler und Jürgen Kessler mussten sich verantworten. Die Urteile und milden Geldstrafen sind nicht rechtskräftig

Karlheinz Rüdisser steht neben einer Roll-up-Werbung des Wirtschaftsbunds Vorarlberg.
Karl-Heinz Rüdisser (ÖVP) war zwischen 2008 und 2019 Mitglied der Vorarlberger Landesregierung. In dieser Zeit habe er alle Compliance-Regeln penibelst eingehalten, sagt er. Er wurde schuldiggesprochen.
APA/DIETMAR STIPLOVSEK

Eigentlich waren sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Angeklagten einig. Zumindest über das, was da zwischen 2013 und 2019 passiert ist: Der Vorarlberger Wirtschaftsbund, eine Teilorganisation der Volkspartei, finanzierte die Weihnachtsfeiern, die der damalige Wirtschaftslandesrat Karl-Heinz Rüdisser für seine Führungskräfte im Landhaus veranstaltete.


Die Ankläger orteten Korruption und Untreue, die Verteidiger einfach die Fortführung einer Tradition – niemand sei dadurch jemals beeinflusst worden. Doch der Richter am Feldkircher Landesgericht sah das am Dienstagvormittag keineswegs als Bagatelle an – und fällte erstinstanzlich nicht rechtskräftige Schuldsprüche.


Ehemaliger Landesrat angeklagt

Erstangeklagt war Rüdisser selbst. Er habe als Amtsträger einen ungebührlichen Vorteil angenommen, lautete die Anklage – indem die Kosten von fünf Weihnachtsfeiern in der Höhe von je rund 2000 Euro übernommen wurden. Außerdem habe er Funktionäre des Wirtschaftsbunds dazu bestimmt, untreu zu handeln und dieses Geld vom Wirtschaftsbund einzusetzen – angesichts dessen, dass es nicht dem Vereinszweck entspreche, solche Feiern zu bezahlen.


Diese Funktionäre waren ebenfalls angeklagt: der Ex-Wirtschaftsbund-Direktor Jürgen Kessler sowie dessen Vorgänger Walter Natter und der ehemalige Obmann Hans Peter Metzler, der auch Präsident der Vorarlberger Wirtschaftskammer war. Sie alle hätten – eben entgegen dem Vereinszweck – das Geld für die jeweiligen Weihnachtsfeiern aufgewandt. Und damit auch Rüdisser beeinflusst. Hinzu sei eine Untreue für das Abschiedsessen nach Rüdissers Abgang aus der Landesregierung gekommen, argumentierte die WKStA.


Landesrat “abhängig” von ÖVP

Die vier Angeklagten hielten das durch und durch für absurd. Der Tenor: Rüdisser war natürlich auch während seiner Amtszeit Vertreter des Wirtschaftsbunds in der Landesregierung: “Wenn man schon einen hohen Funktionär des Wirtschaftsbundes in der Landesregierung vertreten hat: Wozu sollte man da noch irgendwelche Goodies geben, um Entscheidungen zu beeinflussen? Das ist schlicht weltfremd”, sagte Natters Rechtsanwalt. “Da muss man nicht mehr anfüttern.”


Außerdem sei es sehr wohl Vereinszweck gewesen, soziale Veranstaltungen wie die Weihnachtsfeier abzuhalten. Im selben Ton führte der Vertreter von Kessler und Metzler aus: “Die Abhängigkeit eines Funktionärs von einem Verein, der ihn in die Regierung entsendet, ist gegeben” – das sei bei jedem Regierungsmitglied in ganz Österreich so.


Dennoch hätten alle Wirtschaftstreibenden in Vorarlberg immer rasch Termine bei ihm im Landesratsbüro bekommen, führte Rüdisser vor Gericht aus: “Der konnte von der SPÖ sein, von den Grünen und nicht vom Wirtschaftsbund. Ich habe jeden Unternehmer gleich behandelt.” Aber, so Rüdissers Rechtsanwalt: Der ÖVP-Wirtschaftsbund habe einfach nicht gewollt, dass Rüdisser in Sitzungen der Landesregierung plötzlich kommunistische oder marxistische Positionen vertrete.


WKStA ortete Verschleierung

Die Weihnachtsfeiern waren keine Erfindung Rüdissers. Vielmehr wurden sie schon unter seinem Vorgänger als Wirtschaftslandesrat, Manfred Rein, durchgeführt – und auch damals schon vom Wirtschaftsbund bezahlt. Diese Tradition sei einfach von Rüdisser fortgeführt worden. Die WKStA sah aber vor allem ein Problem darin, dass am Abend der Weihnachtsfeiern nicht kommuniziert worden sei, dass der Wirtschaftsbund bezahle – das widerspreche jedem Sponsoringgedanken.

Landesgericht Feldkirch von außen.
Am Feldkircher Landesgericht wurde die Wirtschaftsbund-Causa verhandelt.
imago images/CHROMORANGE

Dabei sei der Geldgeber kein Geheimnis gewesen, sagten die Angeklagten und auch Rüdissers frühere Sekretärin, die die Feiern organisierte, im Beweisverfahren. Es habe schlicht und einfach niemand danach gefragt. Wäre das passiert, hätten vielleicht weniger als durchschnittlich 35 Menschen die Weihnachtsfeiern besucht: Die WKStA zitierte Zeugenaussagen von Landesbediensteten, wonach sie die Veranstaltungen nicht besucht hätten, wäre ihnen der Geldfluss vom Wirtschaftsbund bekannt gewesen. Und auch, dass ein Gast ausführte, dass es ihn eher “gestört” habe, dass Wirtschaftsbund-Funktionäre ebenfalls anwesend waren.


“Nichts falsch gemacht”, aber strafbar

Der vorsitzende Richter schloss sich den Argumenten der WKStA an. Den Vorwurf der Untreue sah er nicht erfüllt, er sehe keinen Vorsatz. Auch hinsichtlich des Abschiedsessens wurden die Angeklagten freigesprochen. Ganz anders bei den Korruptionsdelikten, den Weihnachtsfeiern, als Rüdisser noch im Amt war: “Ich glaube nicht, dass Sie irgendetwas in Ihrem Job falsch gemacht haben, dass Sie sich beeinflussen haben lassen”, sagte Richter Theo Rümmele in Richtung des Ex-Landeshauptmann-Stellvertreters als selbst “politisch interessierter Mensch”. Aber darum gehe es nicht, auch nicht um die angebliche “Verschleierung”.


Er sei dennoch davon überzeugt, dass die Tatbestände der Vergehen verwirklicht worden seien. Annehmlichkeiten, “dass man es fein miteinander hat”, seien ein ungebührlicher Vorteil – und das sei strafrechtlich relevant. Rüdisser fasste 220 Tagessätze (insgesamt eine Strafe von 27.500 Euro) aus, die Hälfte davon bedingt. Natter wurde zu 200 (10.000 Euro), Kessler zu 180 (13.500 Euro) und Metzler zu 200 Tagessätzen (15.000 Euro) verurteilt – jeweils teilbedingt.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Angeklagten meldeten volle Berufung an. Auch der Wirtschaftsbund selbst fasste eine (nicht rechtskräftige) Verbandsgeldbuße von 30 Tagessätzen zu je 150 Euro aus – voll bedingt verhängt, wegen der mittlerweile neuen Vereinsführung.


Forderung nach mehr Kontrollrechten

Die Vorarlberger Oppositionsparteien Grüne, SPÖ und NEOS sahen in dem erstinstanzlichen Urteil die Notwendigkeit einer politischen Aufarbeitung der Causa, verbunden mit einem Ausbau der Kontrollrechte. “Nach diesem Skandal kann die ÖVP eine Ausweitung der Kontrollrechte nicht länger blockieren, ohne ihre letzte Legitimität und das Vertrauen der Bevölkerung zu verspielen”, stellte Eva Hammerer (Grüne) in einer Aussendung fest. Am Mittwoch steht im Landtag eine Abstimmung über die Stärkung der Kontrollrechte auf der Tagesordnung – die ÖVP hat allerdings schon angekündigt, dem Antrag nicht zuzustimmen. (Maximilian Werner, APA, 4.3.2025)


>read more at © Der Standard

Views: 0