Bukele gegen Rückführung in USA

Bukele sagte bei dem Treffen mit US-Präsident Donald Trump: „Wie kann ich ihn in die Vereinigten Staaten zurückbringen, soll ich ihn in die Vereinigten Staaten schmuggeln?“ Natürlich werde er das nicht tun, sagte Bukele. Er lehnte auch eine Freilassung des Mannes in seinem Land ab. Er sei nicht davon angetan, „Terroristen“ in seinem Land freizulassen.

Auf den Abschiebefall angesprochen, sagte US-Justizministerin Pam Bondi bei dem Treffen, dass die Entscheidung allein bei Bukele liege. Hinsichtlich einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs meinte sie, dieser habe entschieden, dass die Regierung die Rückführung lediglich unterstützen müsse. Die USA könnten etwa ein Flugzeug für die Rückführung zur Verfügung stellen. Es liege aber an der Regierung El Salvadors, ob sie ihn zurückschicken wolle, argumentierte sie.

Plakat mit Bild von Kilmar Abrego Garcia

APA/AFP/Getty Images North America/Alex Wong
Der Salvadorianer Kilmar Abrego Garcia wurde versehentlich aus den USA in ein Gefängnis in El Salvador abgeschoben

Abgeschobener Salvadorianer hatte Schutz vor Abschiebung

Der aus El Salvador stammende Abrego Garcia war US-Medien zufolge 2012 in die USA eingereist. Obwohl sein Asylantrag 2019 abgelehnt wurde, erhielt er Schutz vor Abschiebung wegen drohender Verfolgung. Am 12. März dieses Jahres wurde er dennoch in Maryland festgenommen und wenige Tage später abgeschoben. Die Trump-Regierung räumte in dem Fall zwar einen „administrativen Fehler“ ein, hält aber an dem Vorwurf fest, Abrego Garcia sei Mitglied der Bande MS-13. Er bestreitet das.

Auf eine Anfrage des zuständigen Bundesgerichts zu Abrego Garcias Aufenthaltsort und möglichen Schritten zu seiner Rückführung hatte die US-Regierung am Wochenende mitgeteilt, der Mann befinde sich weiterhin im Gefängnis in El Salvador und sei „am Leben und in Sicherheit“. Konkrete Maßnahmen zur Rückholung nannte sie jedoch nicht.

Supreme Court hält Freilassung für geboten

Der Supreme Court hält die Freilassung des Mannes für geboten. In seiner einstimmigen Entscheidung vom Donnerstag erklärte der Oberste Gerichtshof, die Bundesrichterin Paula Xinis habe die Regierung „ordnungsgemäß“ aufgefordert, Garcias Haftentlassung zu „ermöglichen“ und „sicherzustellen, dass sein Fall so behandelt wird, wie er behandelt worden wäre, wenn er nicht unrechtmäßig nach El Salvador geschickt worden wäre“.

Der Oberste Gerichtshof setzte jedoch keine Frist für die Rückkehr des Mannes in die USA und äußerte sich außerdem skeptisch zu einer anderen Passage der Entscheidung der unteren Instanz. Das Bundesgericht hatte in dem Fall angeordnet, die Regierung müsse die Rückführung des Mannes in die USA „herbeiführen“.

Dazu erklärte der Supreme Court, es müsse klargestellt werden, was genau damit gemeint sei. Möglicherweise habe das Gericht damit seine Befugnisse überschritten. Die Richter wiesen Xinis an, die Richtlinie „unter Berücksichtigung der der Exekutive bei der Regelung auswärtiger Angelegenheiten geschuldeten Ehrerbietung“ zu präzisieren. Der Fall ist mit der Entscheidung des Höchstgerichts also noch nicht endgültig entschieden.

Bukele: 20.000 Dollar pro Häftling

Die US-Regierung hat damit begonnen, von ihr als kriminelle Migranten bezeichnete Menschen – insbesondere aus Venezuela – nach El Salvador in das Megagefängnis CECOT zu überstellen. Nach Angaben von Bukele zahlt Washington für jeden aufgenommenen Häftling eine jährliche Gebühr von 20.000 US-Dollar (rund 17.600 Euro) an das mittelamerikanische Land. Die Rechtmäßigkeit dieser Transfers ist jedoch umstritten. Zudem wird bezweifelt, ob es sich bei allen Betroffenen tatsächlich um Schwerverbrecher handelt oder ob sie überhaupt Straftaten begangen haben.

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